Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt.
Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlicher Bestätigung. Für alle Streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist Gerichtsstand Dresden, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Bestellung
Bestellungen bedürfen stets der Schriftform unter Angabe unserer Artikelbezeichnungen bzw. Bestellnummern und der erforderlichen technischen Angaben. Abbildungen in unseren Katalogen und Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns vor.

3. Annullierung der Bestellung durch den Mieter
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 1Monat vor Beginn der Bestellung möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird bis 14 Tage vorher 50%, danach der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

4. Preise und Bezahlung
Alle Preise sind freibleibend; sie gelten ab unserem Lager in Dresden zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentumsvorbehalt. Zahlung erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, in Bar Wir behalten uns Vorauskasse vor.
Rechnungsbeträge unter 100,00 ¤ netto sind in Bar zu bezahlen.

5. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen erfolgen, sofern vereinbart, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferungen sind von dem Vertragspartner zu übernehmen, unverzüglich auf Richtigkeit, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. Verspätete Rügen werden nicht anerkannt. Alle Preise sind Abholpreise.
Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, unfrei ab unserem Lager in Dresden. Schadensersatz bei Lieferverzug kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

6. Montage
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Montage- und Aufstellarbeiten zu leisten, die über die vereinbarte Lieferung hinausgehen.
Montageleistungen werden von uns nur im Einzelfall auf Wunsch und nach Absprache durchgeführt.

7. Behandlung des Mietgutes
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben.
Ist eine Abholung vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Das Mietgut muß am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt, soweit keine Regelung über die Reinigung durch den Vermieter getroffen wurde, zurückgegeben werden. Wenn eine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, muß zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde bereitstehen.
Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten dem Vermieters zu erstatten.

8. Rücknahme des Mietgutes
Die Rücknahme des Mietgutes erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, durch Anlieferung des Mieters in das Lager.
Die Annahme durch den Vermieter erfolgt unter Vorbehalt. Die Vollständigkeit sowie die Unversehrtheit der vermieteten Artikel wird bis spätestens 3 Werktage nach Anlieferung festgestellt. Der Mieter hat nach Mitteilung über Fehlmengen bzw. Verluste die Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen diese durch evtl. noch beim Mieter verbliebene Bestände auszugleichen. Etwaige Fehlmengen, Beschädigungen oder Verluste werden nach Ablauf dieser Frist dem Mieter in Rechnung gestellt.

9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vermieteten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers (einschließlich Zinsen, etwaiger Prozess- und sonstiger Nebenkosten) aus sämtlichen mit dem Käufer abgeschlossenen Verträgen unser Eigentum. Der Mieter ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Mieter ist verpflichtet, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.

10. Gefahrenübergang
Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware geht bei Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Wird die Ware durch ein von uns beauftragtes Unternehmen oder durch den Vertragspartner selbst transportiert, so geht die Gefahr mit der der Beladung des Fahrzeuges des Drittunternehmers oder der Übergabe an den Vertragspartner auf diesen über.

11. Rücktritt von Verträgen
Wir behalten uns den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. Gewährleistung
Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen.
Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Vertragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.

13. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand: 01.01.2007

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